Informationen des Einwohnermeldeamtes

Die Gemeindeneugliederung ist Anlass für die Deutsche Post AG gewesen, die Postleitzahlen anzupassen. Ab dem 01.10.2019 wird das gesamte Gemeindegebiet Dermbach einheitlich die Postleitzahl 36466 tragen. Die Verwirklichung zu einem früheren Datum war der Deutschen Post AG leider nicht möglich. Vom Gemeinderat wurden folgende Straßenumbenennungen, auf Grund von Doppel- und Mehrfachnennungen resultierend aus der Gemeindeneugliederung, beschlossen.

Ortsteil Stadtlengsfeld

Am Bahnhof -> Am Fräuleinsgraben

August-Bebel-Straße -> August-Bebel-Weg

Braugasse -> Alte Braugasse

Burgstraße -> Am Burgplatz

Kirchberg -> Zum Kirchberg

Marktstraße -> Am Markt

Neue Straße -> Milchgasse

Grundstückseigentümer, die neben den Straßenumbenennungen auch von einer Umnummerierung der Hausnummern betroffen sind, erhalten in den nächsten Tagen einen separaten Bescheid durch das Ordnungsamt mit der Zuteilung der neuen Hausnummer.

Notwendige Adressänderung

Alle Bürger, die von diesen Adressänderungen betroffen sind (PLZ, Ort, Straße und/oder Hausnummer) müssen Ihren Bundespersonalausweis ändern. Darüber hinaus sollten Bürger, die von einer Ortsänderung betroffen sind, auch Ihren Deutschen Reisepass bzw. Kinderreisepass sofern vorhanden ändern lassen.

Durch das Einwohnermeldeamt erfolgt die Änderung der Anschriften auf noch gültigen Personalausweisen bis zum 30. September 2020 kostenfrei zu den jeweiligen Dienstzeiten sowie nach Terminabsprache. Aus organisatorischen Gründen wird – sofern möglich – empfohlen, die Adressänderungen in folgendem Zeitrahmen vorzunehmen: ab Oktober im Bedarfsfall, ab November die Ortsteile Stadtlengsfeld und Dermbach, sowie ab Dezember alle anderen Ortsteile.

Durch das Einwohnermeldeamt werden auf Grund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung folgende Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert:

das Bundeszentralamt für Steuern (Finanzamt)
die Katholische und Evangelische Kirche (sofern Konfessionszugehörigkeit vorliegt)
das Kraftfahrtbundesamt (KBA)
die Deutsche Rentenversicherung
der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio
Darüber hinaus wird die Gemeinde Dermbach im Rahmen der Adressänderung

die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste
den Abfallwirtschaftszweckverband (AZV)
den Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen (WVS)
über die Adressänderung unmittelbar unterrichten.

Alle nicht durch das Einwohnermeldeamt automatisch benachrichtigten Behörden und private Stellen sowie individuelle Vertragspartner sollten zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der Anschrift unterrichtet werden. Denken Sie hierbei bitte beispielsweise an Arbeitgeber, Schule, Kindergarten, Banken, Krankenkassen, Versicherungen, medizinische Versorgung, Stromanbieter, Vereine und sonstige private Kundenkonten.

Hinweis zur Änderung von Fahrzeugdokumenten

Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde des Wartburgkreises zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unverzüglich mitzuteilen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet der bereits geänderte Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung). Das Landratsamt Wartburgkreis erhebt für die Änderung der Kfz-Zulassung pro Fahrzeug 12 Euro.

Im Zusammenhang mit dem Führerschein müssen keine Änderungen vorgenommen werden, da eine Anschrift auf diesem nicht mehr vorhanden ist. Die Information zur Änderung der Adresse erfolgt an das Kraftfahrtbundesamt im automatisierten Verfahren durch die Meldebehörde.